Jungjägerprüfung Burgenland
Wer im Burgenland auf die Jagd gehen möchte, hat zunächst den Nachweis über die erfolgreich abgelegte Jungjägerprüfung zu erbringen. Erst nach bestandener Prüfung kann eine gültige Jagdkarte gelöst werden.
Zugangsvoraussetzungen zur Jungjägerprüfung
- Mindestalter: 18 Jahre
- In Ausnahmefällen, mit behördlicher und elterlicher Ermächtigung: 16 Jahre
- Nachweis der Unbescholtenheit: Strafregisterbescheinigung
- Für Zivildiener: Antrag an die Sicherheitsdirektion des jeweiligen Bundeslandes zur Ausnahme vom Verbot des Waffenerwerbs/-besitzes und vom Verbot des Führens von Schusswaffen
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Omity Jungjägerprüfung Burgenland – Die optimale Vorbereitung auf die Jagdprüfung
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